.... an alles gedacht?
Wer mit seinem Hund verreissen möchte, muss ein paar Dinge beachten:

Ausweis für Hunde
Legal mit tierischen Gefährten Grenzen überqueren.
Der EU-Heimtierausweis ist Pflicht, wenn Sie mit Ihrem Haustier reisen wollen.
Wer vor dem 1. Oktober 2004 mit seinen Haustieren innerhalb der Europäischen Union verreisen wollte, musste sich durch einige Regelungen wühlen. Das änderte sich mit dem eingeführten EU-Heimtierpass.
Der Grundgedanke dahinter: Die Reise ins europäische Ausland vereinfachen und Gefahren durch Krankheiten wie Tollwut eindämmen.
Die Eintragungen im Heimtierausweis ermöglichen es den zuständigen ausländischen Behörden, im Fall einer unvorhersehbaren Änderung der Seuchenlage schnell zu handeln. Nicht zuletzt erhalten private Tierbesitzer mit dem Besitz des Dokuments die offizielle Befugnis, bis zu fünf Tiere mit ins Ausland zu nehmen.
Doch egal ob Tiere privat oder gewerblich transportiert werden sollen, seit dem 29. Dezember 2014 gelten dabei die gleichen strengen Regeln. Es muss in jedem Fall ein dokumentierter Impfschutz gegen Tollwut vorliegen. Dadurch werden nicht nur der Seuchenschutz und entsprechende Tierseuchengesetze gestärkt.
Auch dem illegalen Handel mit Hundewelpen soll dadurch ein weiterer Riegel vorgeschoben werden.
Doch was passiert, wenn der Heimtierausweis einmal verloren geht?
In den meisten Fällen stellt das kein Problem dar. Er kann einfach vom Tierarzt neu ausgestellt werden. Dazu ist es aber nötig, dass alle erforderlichen Angaben aus der Patientenkartei nachvollziehbar sind. Ansonsten muss nicht nur ein neuer Pass angefordert werden, sondern es ist eventuell auch eine neue Tollwut-Impfung vonnöten.
Weiterhin schreibt die EU-Kommission vor, dass, abgesehen vom Einband, der Ausweis zweisprachig sein muss.
Halten sich Tierbesitzer nicht an diese Vorgaben, kann es bei Grenzkontrollen richtig Ärger geben.
Generell gilt: Wer keinen gültigen oder überhaupt vorhandenen Heimtierausweis vorlegen kann, aber Hunde oder Katzen mit ins europäische Ausland nimmt, riskiert, dass ihm seine Tiere abgenommen und in Quarantäne gesteckt werden. Es ist auch möglich, dass ein betroffenes Tier auf Kosten des Halters zurück nach Deutschland geschickt wird.
Folgende Eintragungen müssen im Pass in jedem Fall enthalten sein:
Alle vorgenommenen Impfungen (insbesondere die gegen Tollwut)
Gesundheitszeugnis für Flugreisen (bei Notwendigkeit)
Chipnummer des Tieres inkl. Datum der Implantation und Nennung der Stelle, an welcher der Chip eingesetzt wurde
Daten des Halters inkl. Adresse
Daten des Tieres – dazu zählen Name, Art, Geschlecht, Fellfarbe sowie Geburtsdatum und Rasse
Ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster muss bei Reisen mitgeführt werden. Das bestimmen die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, die seit 29. Dezember 2014 gelten.
Der EU-Heimtierausweis ist Pflicht, wenn Sie mit Ihrem Haustier reisen wollen.
Wer vor dem 1. Oktober 2004 mit seinen Haustieren innerhalb der Europäischen Union verreisen wollte, musste sich durch einige Regelungen wühlen. Das änderte sich mit dem eingeführten EU-Heimtierpass.
Der Grundgedanke dahinter: Die Reise ins europäische Ausland vereinfachen und Gefahren durch Krankheiten wie Tollwut eindämmen.
Die Eintragungen im Heimtierausweis ermöglichen es den zuständigen ausländischen Behörden, im Fall einer unvorhersehbaren Änderung der Seuchenlage schnell zu handeln. Nicht zuletzt erhalten private Tierbesitzer mit dem Besitz des Dokuments die offizielle Befugnis, bis zu fünf Tiere mit ins Ausland zu nehmen.
Doch egal ob Tiere privat oder gewerblich transportiert werden sollen, seit dem 29. Dezember 2014 gelten dabei die gleichen strengen Regeln. Es muss in jedem Fall ein dokumentierter Impfschutz gegen Tollwut vorliegen. Dadurch werden nicht nur der Seuchenschutz und entsprechende Tierseuchengesetze gestärkt.
Auch dem illegalen Handel mit Hundewelpen soll dadurch ein weiterer Riegel vorgeschoben werden.
Doch was passiert, wenn der Heimtierausweis einmal verloren geht?
In den meisten Fällen stellt das kein Problem dar. Er kann einfach vom Tierarzt neu ausgestellt werden. Dazu ist es aber nötig, dass alle erforderlichen Angaben aus der Patientenkartei nachvollziehbar sind. Ansonsten muss nicht nur ein neuer Pass angefordert werden, sondern es ist eventuell auch eine neue Tollwut-Impfung vonnöten.
Weiterhin schreibt die EU-Kommission vor, dass, abgesehen vom Einband, der Ausweis zweisprachig sein muss.
Halten sich Tierbesitzer nicht an diese Vorgaben, kann es bei Grenzkontrollen richtig Ärger geben.
Generell gilt: Wer keinen gültigen oder überhaupt vorhandenen Heimtierausweis vorlegen kann, aber Hunde oder Katzen mit ins europäische Ausland nimmt, riskiert, dass ihm seine Tiere abgenommen und in Quarantäne gesteckt werden. Es ist auch möglich, dass ein betroffenes Tier auf Kosten des Halters zurück nach Deutschland geschickt wird.
Folgende Eintragungen müssen im Pass in jedem Fall enthalten sein:
Alle vorgenommenen Impfungen (insbesondere die gegen Tollwut)
Gesundheitszeugnis für Flugreisen (bei Notwendigkeit)
Chipnummer des Tieres inkl. Datum der Implantation und Nennung der Stelle, an welcher der Chip eingesetzt wurde
Daten des Halters inkl. Adresse
Daten des Tieres – dazu zählen Name, Art, Geschlecht, Fellfarbe sowie Geburtsdatum und Rasse
Ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster muss bei Reisen mitgeführt werden. Das bestimmen die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, die seit 29. Dezember 2014 gelten.